Ausbildungsverbund 
Region Sonneberg / Hildburghausen e. V.

Mit überbetrieblichen
Ergänzungslehrgängen 
zum Erfolg.

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    über 80 Mitgliedsunternehmen
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    besteht seit dem Jahre 1995
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    gefördert durch die Europäische Union
Wir unterstützen Auszubildende
und regionale Firmen dabei, Ihre Ausbildungsziele zu erreichen.
Alles rund um Überbetriebliche Ergänzungslehrgänge 

Was ist eine Ergänzungsausbildung?

Interessant für Azubis und Betriebe:
Die überbetriebliche Ausbildung ist eine Erweiterung der dualen Ausbildung, welche vor allem Azubis aus kleinen Unternehmen die Chance ermöglicht, in allen Bereichen ebenso gleichwertig geschult zu werden, wie Auszubildende aus größeren Firmen.

Nicht jeder Ausbildungsbetrieb ist in der Lage, seinen Auszubildenden alle Inhalte der vorgegebenen Ausbildungsrahmenpläne des jeweiligen Ausbildungsberufs zu vermitteln.

In einem solchen Fall kann die Vermittlung ersatzweise durch einen anderen Betrieb oder einen Bildungsdienstleister erfolgen. In der Regel übernehmen Bildungsdienstleister im Rahmen von überbetrieblichen Ergänzungslehrgängen diese Aufgabe.
Die Industrie- und Handelskammern in Thüringen hat hierfür gemeinsam mit Firmenausbildungsverbünden und Bildungsdienstleistern Modulkataloge für die Ergänzungsausbildung erarbeitet.

Die Kataloge enthalten eine Liste von Einzellehrgängen (Modulen) deren Inhalte Bestandteil des Ausbildungsrahmenplanes der jeweiligen Berufe sind.

Die Koordinierungsstelle fungiert hier als Koordinator zwischen allen Beteiligten.

Der Modulkatalog

Sie möchten mehr über die verschiedenen Lehrgänge erfahren? Dann informieren Sie sich über diesen bei der IHK Suhl:
Gesetzesgrundlagen

Für wen sind Überbetriebliche Ergänzungslehrgäng geeignet?

Wissenswertes: zu den Lehrgängen
Gefördert werden die Organisation und die Durchführung über­betrieb­licher Lehr­gänge zur Ergänzung not­wendiger Inhalte der betrieb­lichen Ausbildung in anerkannten Ausbildungs­berufen gemäß § 4 des Berufs­bildungs­gesetz (BBiG) und § 25 der Handwerks­ordnung (HwO) für Auszubildende von Unternehmen mit weniger als 250 Voll­beschäftigten­einheiten (VBE) im Bundesland Thüringen. Mit dieser Durchführung wird gesichert, dass das Ausbildungs­ziel zu keiner Zeit gefährdet ist.
Lesen Sie mehr dazu in der Ausbildungsrichtlinie
Menschen die ihre Hände übereinander legen.

Fragen und Antworten

Hier finden Sie die Antworten zu den meist gestellten Fragen:

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